Eine Stunde klinische Hypnosetherapie bei Heilpraktikerin (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) Christiane Krejczi beträgt 240 Euro nach dem Heilpraktikergesetz.
Für Ihren größtmöglichen Erfolg sind neben der eigentlichen Hypnosetherapie eine eingehende Vorbereitung und ein intensives Erstgespräch enthalten.
Nach der ersten Stunde erfolgt die Zeiterfassung und Abrechnung im Viertelstundentakt.
Als Selbstzahler genießen Sie Anonymität, beispielsweise gegenüber Ihrer Krankenkasse und Versicherung, denn eine eingereichte Rechnung kann zu einer Beitragserhöhung aufgrund der Diagnose führen.
38 % der Menschen haben nach 600 Sitzungen eine Lösung erreicht.
72 % der Menschen haben nach 22 Sitzungen eine Lösung erreicht.
93 % der Menschen haben nach 6 Sitzungen eine Lösung erreicht.
Die Hypnosesitzungen sind in der Regel intensiv und anspruchsvoll. Tiefgreifende Prozesse können angestoßen werden. Für Ihre Terminplanung bedeutet dies, dass Sie sich am besten noch etwas freie Zeit nach einer Sitzung einplanen. Es können auch Intensivtage bzw. halbe Intensivtage an einem Vormittag bzw. Nachmittag gebucht werden.
Intensivtage bzw. halbe Intensivtage werden oft vereinbart, wenn Sie komplexe Themen bearbeiten möchten. Gerade bei längerer Anfahrt oder Termin-Schwierigkeiten (z. B. bei hoher beruflicher Belastung), sind die Möglichkeiten der Intensivtage vorteilhaft.
Einzelne Sitzungen dauern in der Regel 60- 90 Minuten.
Ein Vorgespräch ist obligatorisch und findet meist zu Beginn einer Sitzung statt.
Gerne können Sie ein Vorgespräch auch gesondert vereinbaren.
Dies kann nur im Vorgespräch erfolgen.
Die Kosten werden von den Krankenkassen und Privatversicherungen in der Regel nicht übernommen. Die GebüH sieht lediglich eine Position für eine „Entspannungshypnose“ vor. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Kosten für die klinische Hypnose privat bezahlen müssen.
Heilbehandlungen (heilkundliche Psychotherapie) sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Klinische Hypnose ist seit 1955 in den USA wissenschaftlich anerkannte Therapieform (American Medical Association); seit 1958 in Großbritannien wissenschaftlich anerkannt. In Deutschland erfolgte die Anerkennung als „großes“ Therapieverfahren 2006.
Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, möglichst früh (min. 48 Stunden vorher) per Mail oder Telefon Bescheid zu geben. Bei einer kurzfristigen Absage behalte ich mir vor, die Kosten für die Behandlung teilweise oder ganz in Rechnung zu stellen, falls der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.